aus der Mitgliederversammlung vom 22.03.2025
Mitgliedsbeiträge und Erbringung von Arbeitsleistungen
Durch den derzeitigen finanziellen Rahmen unseres Vereins ist eine Beitragserhöhung noch nicht notwendig.
Voraussetzung hierfür ist jedoch auch die Erbringung von Eigenleistung durch die Mitglieder, um auf zu bezahlende Fremdleistungen verzichten zu können.
Durch die Mitgliederversammlung wird festgelegt (es wurde einstimmig abgestimmt), dass pro Mitglied zwei Stunden Arbeitsleistung auf der Anlage bis zum 31.10.2025 zu erbringen sind.
Bei Nichterbringung der Leistung ist eine Ersatzzahlung in Höhe von 25,00 € pro Stunde, also 50,00 € in die Vereinskasse zu zahlen.
Es wird pro Halbjahr ein Aufschlag von 25 Euro auf den Mitgliedsbeitrag erhoben (2x 25 Euro = 50 Euro).
Bei Erbringung der zwei Arbeitsstunden werden im Herbst die 50 Euro erstattet.
Für fördernde Mitglieder, Sponsoren und Kinder bis 18 Jahre trifft die Ersatzzahlung nicht zu.
Die Erbringung der Arbeitsleistung wird durch vorgegebene Termine (3 bis 4 im Jahr) durch den Vorstand festgelegt, siehe Veranstaltungsplan und Infos auf der Homepage. Nach Durchführung der Arbeiten werden diese durch ein Vorstandsmitglied und den Platzwart bestätigt.
Weiterhin können zusätzliche Einsätze nach Bedarf über den Platzwart abgestimmt werden.
Rathenow, März 2025
Der Vorstand
zu Mannschaften, Sportveranstaltungen
und vor allem aktuelle Bilder
einen überblick über unsere Tennisanlage in
Bildern und Worten
Unser Veranstaltungsplan 2025
Eine Mitgliedschaft lohnt sich immer, Preise und Bedingungen
Satzung des Tennisvereines Rathenow e.V.
beschlossen am 01. April 2005
Die Entstehung und Entwicklung unseres
Vereines
Die namentliche Aufstellung der Vorstandsmitglieder
in Bild und Wort
In diesem Jahr sind wir mit fünf Mannschaften am Start, allg. Herren und die Herren 30, 55, 65 und 70